Teilnahme
Musikalisches
Allgemeines
- Wer neu in unserem Lager mitspielen möchte, muss vorgängig eine Aufnahmeprüfung bestehen. Diese wird von der Musikkommission organisiert und durchgeführt. Von der Musikkommission getroffene Aufnahmeentscheide können nicht angefochten werden.
- Für alle ehemaligen Teilnehmenden wird ein Vorspiel durchgeführt. Mit dem Vorspiel wird die Stimmen- und Bandzuteilung bestimmt. Eine Teilnahme am Lager ohne Vorspiel ist nicht möglich.
Musikalisches
- Bei ungenügender musikalischer Vorbereitung behalten sich Vorstand und Musikkommission vor, Teilnehmer/innen wieder auszubezahlen und nach Hause zu schicken. Der Lagerbeitrag wird nur zur Hälfte zurückerstattet.
- Wer zwischen den Lagern einen Instrumentenwechsel vornimmt, darf mit dem neu gewählten Instrument mitmachen. Bei der Lageranmeldung muss ausdrücklich auf das neu gewählte Instrument hingewiesen werden.
Allgemeines
- Die Benützung privater Motorfahrzeuge während des Lagers muss durch die Lagerleitung bewilligt werden (ausgenommen An- und Abreise). Versicherung ist in jedem Fall Sache der Teilnehmenden.
- Die Teilnehmer/innen befolgen die Anweisungen der musikalischen und administrativen Leiter. Zuwiderhandelnde können vom Lager verwiesen werden. Der Lagerbeitrag wird dann nicht zurückerstattet.
- Bei Abmeldung wird der Lagerbeitrag in der Regel nicht zurückerstattet. Der Vorstand entscheidet über Ausnahmen (Unfall oder Krankheit mit Arztzeugnis, o.ä.)
- Für den Alkohol- und Rauschmittelkonsum gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Während der Arbeitszeit wird kein Alkohol konsumiert.